Obst- und Gartenbauverein Berghausen (Baden) e.V.

Willkommen
beim Obst- und Gartenbauverein Berghausen (Baden) e.V. 

Wir informieren Sie hier über Organisation und Ziele des Vereins
 sowie über laufende Aktivitäten.

Mitgliederversammlung am Sonntag, 22.3.2026

Zur Mitgliederversammlung am Sonntag, den 22. März 2026, um 14:00 Uhr, in der Kulturhalle Berghausen, im Raum Hum­melberg, laden wir unsere Mitglieder und Ehrenmitglieder herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Totenehrung

3. Verlesung der Tagesordnung

4. Bericht des Vorstands über 2025

    4.1 Vorsitzender

    4.2 Schriftführer 4.3 Kassier

5. Bericht der Kassenprüfer über 2025

6. Entlastung des Kassiers und der Gesamtverwaltung

    (1. u. 2. Vorsitzender, Schriftführer, Beisitzer) für 2025

7. Neuwahl

8. Ehrungen

9. Verschiedenes und Anträge

(Anträge müssen bis zum 13.03.2026 beim 1. Vorsitzenden Alexander Wiedemann, Kaltenbergstr. 14a, 76327 Pfinztal, Tel.: 0721-1451142, schriftlich eingereicht werden)

Im Anschluss sind alle herzlich eingeladen, noch etwas bei Kaf­fee und Kuchen zu verweilen!



Schnittkurs am Samstag, 14.3.2026

Am Samstag, den 14. März 2026, um 14:00 Uhr findet unser Winterschnittkurs im Lehrgarten im Gewann Mickenloch statt (Anfahrtsbeschreibung auf unserer Website).

Der Kurs wird von Andreas Siegele geleitet. Andreas Siege­le ist Obstbauberater bei der Landeshauptstadt Stuttgart und Vorsitzender unseres Nachbarvereins in Grötzingen.

Es wird der Winterschnitt an verschiedenen Obstbäumen und Beeren­sträuchern gezeigt. Die Teilnahme ist kostenlos und wir freuen uns über rege Teilnahme.

Wann darf man Bäume, Sträucher und Hecken schneiden?

 

Seit 1. März 2010 ist dies im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. 

§ 39, Abs. 5, Nr. 2 trifft dazu folgende Bestimmungen:

 

Es ist verboten,

 

  • Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen,   Hecken, lebende Zäune,  Gebüsche und an-dere Gehölze   in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; 
  • zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zu-wachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

 

Ziele des Verbotes

 

  • Ziel des Gesetzes ist es, Tiere zu schützen, die Bäume und Sträucher als Le-bensraum nutzen. Der Zeitraum berücksichtigt die Vermehrungszeitzeit der meisten Tierarten.
  • Somit können Vögel ungestört brüten und Baumbewohner wir Eichhörnchen oder Baummarder ihre Jungen großziehen.
  • Auch Insekten profitieren von der Regelung. Hummeln, Bienen oder Schmetter-linge finden im Frühling und Sommer damit mehr nektarreiche Blüten vor.

 

Was bedeutet das praktisch für uns:

 

Obstwiesen und Beerenanlagen in der freien Landschaft

 

  • Bäume und Sträucher dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht gefällt, gerodet oder auf Stock gesetzt werden.
  • Schnittmaßnahmen zur Pflege des Bestandes sind erlaubt.

 

Gärten

 

  • Hier sind alle Maßnahmen, auch Fällungen, erlaubt, sofern dadurch nicht Wildtiere, zum Beispiel brütende Vögel, gefährdet werden.