beim Obst- und Gartenbauverein Berghausen (Baden) e.V.
Elfriede König
geb. Löffel
* 21.12.1934 † 05.04.2026
Wir betrauern zusammen mit den Angehörigen den Tod unserer Obst- und Garten- baufreundin und unseres Ehrenmitglieds Elfriede König.
Sie ist am Ostersonntag im Alter von 91 Jahren verstorben.
Elfriede König ist 1997 dem Obst- und Gartenbauverein Berghausen beigetreten und war 29 Jahre lang treues und immer am Vereinsgeschehen interessiertes Mitglied.
Für lhre langjährige Mitgliedschaft wurde sie 2022 zum Ehrenmitglied ernannt.
Wir verlieren mit Elfriede König ein beliebtes und sehr geschätztes Vereinsmitglied. Sie wird uns als Vorbild in Erinnerung bleiben.
Wir werden sie nicht vergessen,
Mit einer Blumenschale an lhrer letzten Ruhestätte verabschieden wir uns von
Elfriede König.
Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt ihren Angehörigen.
Elfriede König möge in Frieden ruhen.
Wann darf man Bäume, Sträucher und Hecken schneiden?
Seit 1. März 2010 ist dies im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt.
§ 39, Abs. 5, Nr. 2 trifft dazu folgende Bestimmungen:
Es ist verboten,
Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen;
- zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Ziele des Verbotes
Ziel des Gesetzes ist es, Tiere zu schützen, die Bäume und Sträucher als Lebensraum nutzen. Der Zeitraum berücksichtigt die Vermehrungszeitzeit der meisten Tierarten.
- Somit können Vögel ungestört brüten und Baumbewohner wir Eichhörnchen oder Baummarder ihre Jungen großziehen.
- Auch Insekten profitieren von der Regelung. Hummeln, Bienen oder Schmetter-linge finden im Frühling und Sommer damit mehr nektarreiche Blüten vor.
Was bedeutet das praktisch für uns:
Obstwiesen und Beerenanlagen in der freien Landschaft
Bäume und Sträucher dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht gefällt, gerodet oder auf Stock gesetzt werden.
- Schnittmaßnahmen zur Pflege des Bestandes sind erlaubt.
Gärten (hier sind Haus- und Kleingärten gemeint)
Hier sind alle Maßnahmen, auch Fällungen erlaubt, sofern dadurch nicht Wildtiere, zum Beispiel brütende Vögel, gefährdet werden.
Vor der Durchführung von Maßnahmen sollte daher geprüft werden, dass sich keine bebrüteten Nester o.ä. in oder an den betroffenen Pflanzen befinden.
Schnittkurs am 14. März in unserem Lehrgarten im Mickenloch
Trotz ziemlicher Kälte, drohendem Regen und wegen Krankheit kurzfristiger Absage unseres Lehrmeisters, Herrn Siegele vom OGV Grötzingen, konnte der Schnittkurs unter Leitung von unserem vereinseigenen Spezialisten, unserem ersten Vorsitzenden Alex Wiedemann, stattfinden.
Demonstriert wurde der Winterschnitt an allen im Lehrgarten angebauten Gehölzen - Schwarzen und Roten Johannisbeeren, Josta, Stachelbeeren, Apfel, Birne, Zwetschge,
Süß- und Sauerkirsche, Pfirsich, Feige und Mandel.
Neben der Vermittlung der Grundkenntnisse am speziellen praktischen Fall wurden auch alle Fragen der Teilnehmer ausgiebig diskutiert und fachkundig beantwortet.
Anschließend stärkte man sich noch auf der Terrasse mit Getränken und belegten Brötchen.


